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Vakanz des Bischofsstuhls
Bistum Fulda

Vakanz des Bischofsstuhls

Wenn der Bischofsstuhl von Fulda durch Emeritierung oder Tod des Diözesanbischofs vakant wird, geht nach der kirchenrechtlichen Vorgabe von can. 419 CIC die Leitung des Bistums auf den Weihbischof über. 


Eine Sedisvakanz (bischofslose Zeit) im Bistum Fulda trat vor dem Rücktritt von Bischof Heinz Josef Algermissen zuletzt am 23. Juli 2000 ein, als Erzbischof Dr. Johannes Dyba plötzlich verstarb. Innerhalb von acht Tagen wählt das sechsköpfige Domkapitel einen Diözesanadministrator. Der Diözesanadministrator muss ein Priester von mindestens 35 Jahren sein. 


Dieser leitet dann das Bistum bis zur „Inbesitznahme“ des Bistums durch einen neuen Bischof. Der Diözesanadministrator darf keine grundlegenden Entscheidungen treffen, die einem neuen Diözesanbischof vorbehalten sind. Es gilt die Regel: Sede vacante nihil innovetur („Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden“; c. 428 § 1 CIC).


Vakanz des Bischofsstuhls

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

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