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Die Kandidatensuche
Bistum Fulda

Die Kandidatensuche

Nach can. 378 CIC soll sich ein Bischofskandidat durch „festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden“ auszeichnen. Er muss einen guten Ruf haben, wenigstens 35 Jahre alt sein, wenigstens seit fünf Jahren Priester sein, den Doktorgrad oder das Lizentiat in einer theologischen Disziplin an einer kirchlich anerkannten Hochschule erworben haben oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein.

Die Suche nach geeigneten Bischofskandidaten beginnt nicht erst mit der Vakanz einer Diözese. Vielmehr haben die Bischöfe alle drei Jahre eine Liste mit geeigneten Kandidaten aus dem Diözesan- und Ordensklerus einzureichen. Jeder Diözesanbischof kann auch von sich aus dem Apostolischen Stuhl entsprechende Namenslisten zusenden. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat 1974 beschlossen, alle drei Jahre solche Listen erstellen und dem Apostolischen Stuhl zukommen zu lassen.
 

Nach Eintritt der Sedisvakanz fordert der Päpstliche Nuntius in Berlin einen Bericht über die Lage im Bistum an, den der inzwischen gewählte Diözesanadministrator erstellt. Die Mitglieder des Domkapitels holen von verschiedenen Personen aus unterschiedlichen Bereichen Kandidatenvorschläge für das Bischofsamt ein und erstellen daraus eine Kandidatenliste. Über die Apostolische Nuntiatur wird diese Kandidatenliste nach Rom gesendet. Der Nuntius holt sodann im Auftrag des Papstes ausführliche und zuverlässige Informationen über die jeweiligen Kandidaten ein. Dazu werden anhand eines Fragebogens Laien, Priester und Ordensleute befragt, die den Betreffenden gut kennen. 


Danach reicht der Nuntius die Vorschlagsliste beim Papst ein, wobei er eine eigene Beurteilung abgibt und auch die Empfehlungen der anderen Bischöfe der Kirchenprovinz Paderborn (neben Fulda sind dies die Oberhirten von Paderborn, Magdeburg und Erfurt) berücksichtigt. Laut einer Bestimmung des Preußenkonkordats von 1929 haben außer dem Fuldaer Domkapitel auch die Bischöfe des ehemaligen Landes Preußen das Recht, dem Papst eine Kandidatenliste einzureichen. Dies sind neben Fulda die Diözesanbischöfe von Aachen, Berlin, Erfurt, Essen, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Köln, Limburg, Magdeburg, Münster, Osnabrück, Paderborn und Trier.


Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

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© Bistum Fulda

 

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